Zur persönlichen Sicherheit am Arbeitsplatz gehört oft ein geeigneter Atemschutz. Wo und vor allem wann muss dieser eingesetzt werden? Welcher ist der Geeignete? Und wann muss dieser ausgetauscht werden? Als Hilfestellung zur Beantwortung dieser Fragen haben wir einen Schadstoffleitfaden entwickelt, der Sie bei Ihrer täglichen Arbeit begleiten und Ihnen die Auswahl des geeigneten Atemschutzes erleichtern soll.
Prüfstandards im Überblick
- Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1, FFP2, FFP3): EN 149
- Filter gegen Gase und Dämpfe: EN 14387
- Filter gegen Gase/Dämpfe und Partikel: EN 14387
- Partikelfilter mit Wechselanschluss und Partikel-Einlegefilter: EN 143
- Halbmaske mit integrierten Filterelementen (4000+ Serie): EN 405
- Halbmasken: EN 140
- Vollmasken: EN 136
Die FFP-Klassen im Überblick
FFP1: Diese Atemschutzmasken sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen nur ungiftige Stäube vorhanden sind. Sie bieten eine Abscheideleistung von 80% und sind sind für eine 4-fache Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes zugelassen. Diese Masken schützen u.a. gegen ungiftige Stäube z.B. Zellstoff, Zement, Gips, Kalkstein oder Pollen.
FFP2: Diese Atemschutzmasken eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe mit der Atemluft eingeatmet werden können. FFP2-Masken müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel auffangen und dürfen dort eingesetzt werden, wo der Arbeitsplatzgrenzwert des betreffenden Gefahrstoffs höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Masken der Stufe FFP2 schützen auch vor giftigen Stäuben z.B. Kalziumoxid, Betonstaub, Granit oder Zinkoxidrauch.
FFP3: Die Schutzklasse FFP3 bietet auch bei hoher Belastung der Atemluft zuverlässigen Schutz. Masken dieser Klasse haben eine Abscheideleistung von 99%. Sie kommen dort zum Einsatz, wo der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Sie schützen u.a. vor giftigen Stäuben von Chrom, Kobalt, Nickel oder Schimmelsporen.
In 5 Schritten zur passenden Atemschutzmaske
Filterwechsel
Für alle Arten von filtrierenden Masken und Filter gilt, dass ihre Lebensdauer nur begrenzt ist. Masken oder Filter müssen deshalb immer rechtzeitig ausgetauscht werden, damit sie wirksam schützen. Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken sollten dann gewechselt werden, wenn das Filtervlies durch Partikel verstopft ist. Dem Maskenträger wird dies durch eine erschwerte Atmung bewusst. Ein Wechsel ist ebenfalls erforderlich, wenn der Partikelfilter verschmutzt oder beschädigt ist. Filtrierende Halbmasken, die nicht gereinigt werden können oder die NR-Kennzeichnung tragen, sind am Ende einer Arbeitsschicht auszutauschen. Filter gegen Gase und Dämpfe hingegen lassen die Schadstoffe durch, wenn das Filtermedium gesättigt ist. Dieser Punkt wird als Durchbruch bezeichnet. Die Standzeit (d. h. die Einsatzdauer) eines Filters gegen Gase und Dämpfe ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören z.B. die Konzentration und Art der Schadstoffe, die Atemleistung des Anwenders, Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Gasfilter sind auszutauschen, wenn der Schadstoffgeruch durch die Filter wahrgenommen wird. Einige Gase sind jedoch geruchlos und erfordern deshalb besondere Vorsicht.
Gehen Sie bei Verwendung von Gase- und Dämpfe Filtern wie folgt vor, um zu vermeiden, dass Sie Gefahrstoffe einatmen:
- Überprüfen Sie das Haltbarkeitsdatum auf der Packung, wenn Sie neue 3M™ Gase- und Dämpfe Filter erhalten.
- Schreiben Sie das Datum nach der ersten Entnahme aus der Packung auf den Filter.
- Setzen Sie die Filter Ihrer Atemschutzmaske im normalen Arbeitsumfeld ein.
- Der Filter muss ausgewechselt werden, sobald, der Schadstoff zu riechen oder zu schmecken ist oder eine Reizung auftritt oder wenn ein Wechsel gemäß Ihres festgelegten Filterwechselplans ansteht.
- Ermitteln Sie die tatsächliche Standzeit des Filters, indem Sie das auf dem Filter notierte Datum mit dem aktuellen Datum vergleichen.
- Wechseln Sie die Filter bei unveränderten Arbeitsplatzbedingungen und gleichbleibenden Dampf/ Gaskonzentrationen ggf. häufiger aus, um eine zusätzliche Sicherheit zu erreichen.
Lagerung & Lagerdauer
Bewahren Sie Ihre Atemschutzmaske und die Filter bei Nichtgebrauch an einem sauberen, trockenen Ort geschützt vor Öl, Lösemittel und Sonneneinstrahlung und korrosiven Einflüssen auf, um Qualitätseinbußen zu vermeiden. Nutzen Sie zu diesem Zweck einen verschließbaren Aufbewahrungsbehälter oder Beutel.
Die meisten Gas- und Partikelfilter sowie filtrierenden Halbmasken haben bei Aufbewahrung im ungeöffneten Originalkarton eine maximale Lagerdauer von 5 Jahren ab Herstellungsdatum. Gasfilter, die aus der Originalverpackung herausgenommen wurden, dürfen maximal 6 Monate lang aufbewahrt werden, auch wenn sie nicht zum Einsatz kamen.
Text/Bild/Video: 3M
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