Die Landesregierung führte zum 01.04.2013 die Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen ein. Seitdem müssen in bei Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder installiert sein. D.h. überall dort wo um den Startzeitpunkt des Gesetzes in den jeweiligen Landesbauordnungen 10-Jahresrauchmelder installiert worden sind, steht der Austausch an.
- Die Rauchwarnmelderpflicht in NRW seit 2013 betrifft Neubauten bzw. Umbauten. Seit 2017 gilt sie in dem Bundesland auch für Bestehende Wohnungen.
- Häufig wurden Rauchmelder mit 10 Jahres Batterie verwendet. Daher steht ab 2023 der Austausch tausender Rauchwarnmelder im Bundesland Nordrhein-Westfalen an.
- Durch die Rauchwarnmelderpflicht besteht auch eine Austauschpflicht. Es ist wichtig, die Rauchwarnmelder rechtzeitig auszutauschen.
- Tipp: Alte Rauchwarnmelder sind Elektroschrott und können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Muss ich meinen Rauchmelder tauschen?
- Rauchwarnmelder sind Lebensretter – Ihre Funktionstüchtigkeit ist deshalb unerlässlich.
- Dabei wissen viele nicht, dass Rauchmelder aus Sicherheitsgründen alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen.
- Rauchwarnmelder haben ein technisches Verfallsdatum und müssen daher ausgetauscht werden. Die Funktionen können beeinträchtigt sein.
- Der Aufkleber auf der Geräterückseite eines brennenstuhl® Rauchwarnmelders verrät das Austauschdatum.
Quelle Text/Bild: Brennenstuhl
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