Auszubildende – Die Zukunft des Handwerks!

Auszubildende – Die Zukunft des Handwerks!

Langsam aber sicher enden die Bewerbungsfristen für Auszubildende. Sie als ausbildender Handwerksbetrieb tragen eine besondere Verantwortung, die Professionalität und Qualität Ihres Gewerks für die Zukunft zu fördern. Damit Ihre Auszubildenden engagiert starten und bis zur Gesellenprüfung dabei bleiben, ist die richtige Motivation der Schlüssel zum Erfolg.

Erfolgreich motivieren

In Zeiten, in denen viele Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, ist die Herausforderung die Auszubildenden besonders zu motivieren ein wichtiger Aspekt um einen Fachkräftemangel zu vermeiden. Ein Azubi, der sich in seinem Lehrbetrieb wertgeschätzt fühlt und interessante, sinnvolle Tätigkeiten ausführt, wird seine Ausbildung nicht vorzeitig frustriert abbrechen. Damit Sie Ausbildungsabbrüche in Ihrem Betrieb möglichst vermeiden, sind die nachstehend aufgeführten Motivations-Anregungen förderlich. Machen Sie aus den Auszubildenden von heute die Profis von morgen.

Motivations-Tipps für Ihre Azubis:

Tafel Grafik Erfolgs-Stufen

  • Wertschätzung fördert das Selbstvertrauen
    Bedenken Sie, dass Sie es meist mit jungen Menschen zwischen 16 und 20 Jahren zu tun haben. Die Phrase: „Lehrjahre, sind keine Herrenjahre“ ist abgegriffen und demotiviert gerade zu Beginn der Ausbildung, da diese nichts Gutes erhoffen lässt. Ein robuster und rauer Umgang mit Lehrlingen wird auf so mancher Baustelle und in der Lehrwerkstatt als abhärtende Maßnahme angesehen, hat auf den jungen Auszubildenden aber eher negative Auswirkungen. Suggerieren Sie Ihrem Azubi von Anfang an, dass es gut und wichtig ist, ihn ausbilden zu können. Durch diese Wertschätzung wird er wesentlich selbstbewusster an seine Aufgaben herangehen.
  • Überforderung und Unterforderung vermeiden
    Ausbildung bedeutet Bildung. Der Ausbilder ist verpflichtet, dem Auszubildenden die praxisgerechten Fertigkeiten und Kenntnisse planmäßig und dem Ausbildungsstand entsprechend zu vermitteln. Denn nur so kann er das Ausbildungsziel erreichen. Zu schwierige Aufgaben führen zu Fehlern und Frustration, permanente einfache Routinearbeiten zu Langeweile. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Azubi kein ausgelernter Geselle ist, aber auch kein Hilfsknecht.
  • Aufmerksamkeit und Kommunikation
    Ein Azubi darf Zeit in Anspruch nehmen. Nehmen Sie sich die Zeit, ihm Fertigkeiten geduldig und verständlich zu erklären. Auch Regeln, Probleme und Konfliktsituationen erfordern Sozialkompetenzeine und eine sachliche Kommunikation. Je besser die Kommunikation zwischen Ausbilder und Auszubildenden, desto besser sind die Fortschritte und Lehrergebnisse.
  • Teamintegration
    Jeder Mensch will angenommen, respektiert werden und sich zugehörig fühlen. In Zeiten, wo alle Unternehmen auf Teamfähigkeit besonders großen Wert legen, sollte diese auch von selbigen vermittelt und gelebt werden.
  • Feedback geben
    Egal ob positiv oder negativ. Vermitteln Sie Ihren Auszubildenden den Status quo. Auch Kritik muss und kann positiv formuliert werden. Denn nur ein regelmäßiges Feedback hilft dem Azubi auf Kurs, zum erfolgreichen Ausbildungsziel, zu bleiben.

Die Pflichten der Ausbilder

Tisch mit Werkzeug und Papier

  • Der Ausbilder ist verpflichtet dem Auszubildenden die Lerninhalte, praktischen Fertigkeiten und Kenntnisse planmäßig zu vermitteln, die gefordert sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
  • Dem Auszubildenden dürfen nur den körperlichen Kräften angemessene und dem Ausbildungszweck dienliche Aufgaben aufgetragen werden.
  • Der Ausbilder ist dafür verantwortlich, dem Auszubildenden die notwendigen Ausbildungsmittel wie Werkzeuge, Werkstoffe und andere Arbeitsmittel die zur Berufsausbildung und zum Erreichen der Prüfungen benötigt werden, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass Maschinen, Werkzeuge und sonstige Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind.
  • Die Ausbildungsnachweiskontrolle wie das ordnungsgemäße Führen von Berichtsheften ist vom Ausbilder regelmäßig zu kontrollieren und abzuzeichnen.
  • Der Ausbilder muss den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und für die erforderlichen Prüfungen freistellen.
  • Der Ausbildende hat eine Aufsichtspflicht bei der betrieblichen Ausbildung Minderjähriger.
  • Dem Auszubildenden müssen persönlich und fachlich geeignete weisungsberechtigte Personen zugeteilt werden, die ihm die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln und für Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen.
  • Der Ausbilder hat zudem die Sorgfaltspflicht, den Auszubildenden charakterlich zu fördern und vor körperlichen und sittlichen Gefährdungen zu schützen.
  • Der Ausbilder muss dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen sowie Urlaub gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gewähren.
  • Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist der Ausbildende verpflichtet, dem Auszubildenden ein Zeugnis auszustellen und auszuhändigen.
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