Ratgeber: Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

Ratgeber: Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

Im Handwerk und der Industrie ist das Arbeiten mit Gefahrstoffen keine Ausnahme. Ob Lösemittel, Lacke Rost- und Holzschutzmittel – mit Chemikalien sollte im Betrieb nicht leichtsinnig umgegangen werden. Die sorgfältige Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung von chemischen Substanzen ist nötig, um Mensch und Umwelt vor Schaden zu bewahren.

Was sind Gefahrstoffe?

Als Gefahrstoffe werden Stoffe und Gemische bezeichnet, die bei der Herstellung, der Anwendung oder bei der Lagerung und Entsorgung an Mensch, Tier und Umwelt Schäden verursachen können. Zu den Gefahrstoffen zählen Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, aber auch feste Stoffe wie Staubpartikel die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen. Diese Eigenschaften können gesundheits- und lebensgefährdend sein, die Umwelt schwer belasten oder Sachwerte beschädigen. 

Arbeiter in Chemikalienschutzanzug mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe weisen mindestens eine der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Eigenschaften auf:

  • Explosionsgefährlich
  • Entzündbar
  • Brandfördernd
  • Ätzend
  • Giftig
  • Gesundheitsschädlich
  • Umweltschädlich

Durch direkten Hautkontakt, Einatmen oder Verschlucken können die gefährlichen Inhaltsstoffe dieser Chemikalien zu folgende schädliche Wirkungen führen:

  • Reizungen und Ätzungen an Haut und Augen
  • Allergische Reaktionen
  • Fortpflanzungsgefährdung
  • Erbgutveränderung
  • Krebserzeugend
  • Frucht- oder organschädigend
  • Vergiftung

Damit Schäden beim Umgang mit Gefahrstoffen vermieden werden, sind die gesetzlichen Regelungen unbedingt einzuhalten. Die Gefahrstoffverordnung regelt die Kennzeichnung der Gefahreneinstufung und die Schutzmaßnahmen für den Gebrauch, die Aufbewahrung, Lagerung sowie die Entsorgung der Stoffe.

Bedeutung der Kennzeichnung des GHS-Systems

Das globally harmonized System (GHS) ist das einheitliche System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Dieses System definiert die Kennzeichnung auf Gefahrstoffbehältern und Verpackungen mit den Gefahrensymbolen sowie die Angaben im Sicherheitsdatenblatt.

Bedeutung der Gefahrstoffpiktogramme

PiktogrammSymbol und KodierungWirkungsbeispielSichereitshinweis
Gefahrstoffpiktogramm GHS01 Explodierende BombeExplodierende Bombe
GHS01
Explosion durch Feuer, Erwärmung, Schlag und Reibung.
Gefahr durch Feuer, Splitter und Luftdruck.
- Wärmeentwicklung, Feuer und Funken vermeiden.
- Nicht stoßen nicht reiben.
Gefahrstoffpiktogramm GHS02 FlammeFlamme
GHS02
Entzündbar, Flüssigkeiten bilden mit Luft explosionsfähige Mischungen.
Erzeugen mit Wasser entzündbare Gase oder sind selbstentzündbar.
- Von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten
- Gefäße dicht verschließen
- Brandsichere Aufbewahrung
Gefahrenpiktogramm GHS03 Flamme über KreisFlamme über Kreis
GHS03
Wirken oxidierend und verstärken Brände.
Durch Vermischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsgefährliche Gemische.
- Von brennbaren Stoffen fernhalten
- Nicht mit brennbaren Stoffen lagern
- Saubere Lagerung
Gefahrstoffpiktogramm GHS04 GasflascheGasflasche
GHS04
Gasflaschen unter Druck können unter Hitzeeinwirkung explodieren.
Tiefkalte Gase erzeugen Kälteverbrennungen
- Nicht erhitzen
- Bei tiefkalten Gasen Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen
Gefahrstoffpiktogramm GHS05 ÄtzwirkungÄtzwirkung
GHS05
Schwere Augenschäden sind möglich.
Verätzen Körpergewebe und zerstören Metalle.
- Kontakt vermeiden
- Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen
- Bei Kontakt Augen/Haut mit Wasser spülen
Gefahrstoffpiktogramm GHS06 Totenkopf mit KnochenTotenkopf mit Knochen
GHS06
Bereits kleine Mengen können sofort schwere Gesundheitsschäden bis zum Tode verursachen- Nicht einatmen
- Nicht berühren
- Nicht schlucken
- PSA tragen
- Bei Kontakt direkt Arzt oder Giftinformationszentrum anrufen
- Stabile Seitenlage
Gefahrstoffpiktogramm GHS07 AusrufezeichenAusrufezeichen
GHS07
Verursachen Gesundheitsschäden.
Reizung der Augen, Haut oder Atemtrakt.
Größere Mengen können tödlich sein.
- Kontakt vermeiden
- Nicht einatmen, berühren oder verschlucken
- Bei Kontakt mit Wasser oder Spezialmitteln spülen
Gefahrstoffpiktogramm GHS08 GesundheitsgefahrGesundheitsgefahr
GHS08
Allergieauslösende und krebserzeugende Wirkung. Erbgutverändernde, mutagene und reprotoxische Wirkung. Verursachen Organschäden.
- Detailiert informieren
- Schutzkleidung, Augen-, Mund und Atemschutz tragen
Gefahrstoffpiktogramm GHS09 UmweltUmwelt
GHS09
Schädlich für Wasserorganismen. Giftig oder sehr giftig. Verursachen akute oder langzeitwirkende Umweltschäden.- Nur im Sondermüll entsorgen
- Darf nicht in die Umwelt gelangen

Zusätzlich zur Kennzeichnung der Gefahrstoffpiktogramme nach GHS auf den Gefahrstoffbehältern sind die Sicherheitsdatenblätter zu den jeweiligen Stoffen der Hersteller zu beachten. Diese Sicherheitsdatenblätter beinhalten detaillierte Gefahrenhinweise zu den Stoffen und Gemischen. Darin finden sich Angaben zu den physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und den Umweltgefahren. Diese Gefahrenhinweise sind klassifiziert in H-Sätze (Hazard Statements), P-Sätze (Precautionary Statements) und EUH-Sätze. Die EUH-Sätze ergänzen die H- und P-Sätze innerhalb der EU und werden nur dort verwendet. Das Kodierungssystem der H-, P- und EUH-Sätze mit der zugehörigen Satznummer gibt die genaue Angabe zur Gefährdung als auch die erforderlichen Sicherheitshinweise. Die Angabe im Sicherheitsdatenblatt sind beispielsweise H304, P102 und EUH066. Die Kodierung bedeutet:

H-Sätze

  • H200-Reihe = Physikalische Gefährdungen
  • H300-Reihe = Gesundheitsgefahren
  • H400-Reihe = Umweltgefahren
Code H304Bedeutung
HGefahrenhinweis (Hazard Statement)
3Gesundheitsgefahr
04laufende Nummer:
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein

P-Sätze

  • P100-Reihe = Allgemeines
  • P200-Reihe = Prävention
  • P300-Reihe = Reaktion
  • P400-Reihe = Aufbewahrung
  • P500-Reihe = Entsorgung
Code P102Bedeutung
PGefahrenhinweis (Precautionary Statement)
1Allgemeines
02laufende Nummer:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

EUH-Sätze

EUH-Sätze sind ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente, die nur innerhalb der EU nach den H- und P-Sätzen zusätzlich angeführt werden. Der Gefährdungszusatz der Kodierung EUH066 bedeutet exemplarisch, dass wiederholter Kontakt zu spröder oder rissiger Haut führen kann.

Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten in Betrieben eine Menge Vorschriften, die der Arbeitgeber aufgrund der Gefahrstoffverordnung einzuhalten hat. Dazu gehören Regeln zu den Punkten:

  • Informationsermittlung und Kennzeichnung
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Arbeitsorganisation und Arbeitsanweisungen
  • Aufbewahrung und Lagerung
  • Hygieneanweisungen

Arbeiter beim Lackieren

Damit bei der Arbeit mit Gefahrstoffen im Betrieb die geforderte Sicherheit eingehalten wird, sind die nachstehend aufgeführten Fragen dringend zu berücksichtigen und positiv zu beantworten.

Informationsermittlung und Kennzeichnung

  • Sind Gefahrstoffe im Betrieb bekannt, zugelassen und registriert?
  • Sind die Gefahrenstoffe richtig gekennzeichnet und somit erkennbar?
  • Sind aktuelle Sicherheitsdatenblätter vollständig für die Mitarbeiter zugänglich?
  • Welche Stoffe sind mit, welche ohne Gefahrenkennzeichnung?
  • Werden bei der Verwendung Stoffe freigesetzt?
  • Sind die Arbeitnehmer ausreichend über das Gefahrstoffverzeichnis und Expositionsverzeichnis informiert und geschult?
  • Können Erste-Hilfe-Maßnahmen umgesetzt werden?

Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Ist eine natürliche oder technische Lüftung am Arbeitsplatz?
  • Gibt es Warneinrichtungen bei Störung der Lüftung?
  • Führt die Lüftung nicht zur Gefahrstoffbelastung Dritter?
  • Sind Oberflächen und Böden leicht zu reinigen?
  • Ist der Boden rutschhemmend?
  • Sind Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten (PSA)?
  • Ist eine separater Pausenbereich vorhanden?
  • Sind Umkleide- und Waschgelegenheiten gegeben?

Arbeitsorganisation und Arbeitsanweisungen

  • Sind statt gefährliche Stoffe unbedenkliche Ersatzstoffe verwendbar?
  • Ist die Zahl der Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen arbeiten, auf die Nötigste begrenzt?
  • Ist die Dauer der Gefahrstoffbelastung so gering wie möglich gehalten?
  • Findet eine regelmäßige Prüfung und Dokumentation der technischen Schutzmaßnahmen statt?
  • Sind staubarme Arbeits- und Entsorgungstechniken gegeben?
  • Werden die Behälter geschlossen gehalten und nur zur Entnahme geöffnet?
  • Sind verschließbare Behältnisse zur Abfallbeseitigung vorhanden?
  • Sind fachgerechte Mittel zur Beseitigung von verschütteten Stoffen vorhanden?
  • Ist für eine sachgerechte Entsorgung von nicht mehr benötigten Gefahrstoffen und Reinigungsutensilien gesorgt?

Aufbewahrung und Lagerung

  • Sind Lagerbereiche und/oder Schränke gekennzeichnet?
  • Sind die Verpackungen der Gefahrstoffe als solche erkennbar?
  • Ist die Menge der Gefahrstoffe auf den Tagesbedarf begrenzt?
  • Sind die Gefahrstoffe übersichtlich erkennbar geordnet?
  • Sind separate Sicherheitsschränke für brennbare Gefahrstoffe und explosive Gefahrstoffe vorhanden?
  • Können giftige Stoffe in verschließbare Sicherheitsschränke aufbewahrt werden?
  • Besteht Verwechslungsgefahr mit anderen Behältern (Verwechslung mit Lebensmittel)?
  • Neben den Gefahrstoffen werden keine Arznei-, Lebens- und/oder Futtermittel aufbewahrt?

Hygieneanweisungen

  • Es wird die nötige persönliche Schutzbekleidung (PSA) getragen?
  • Sind ausreichend Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzanzüge, Augen und
  • Gesichtsschutz vorhanden?
  • Wird beschmutze Arbeitskleidung direkt gereinigt bzw. gewechselt?
  • Standorte von Augenduschen sind gekennzeichnet und in der Nähe der Tätigkeitsbereiche platziert?
  • Werden Verunreinigungen von Gefahrstoffen sofort entfernt?
  • Beschmutze Arbeitskleidung ist nicht in Pausen- oder Aufenthaltsräumen aufbewahrt?
  • Sind die Pausenverpflegung und andere Lebensmittel außerhalb des Arbeitsbereiches?
  • Zur Reinigung des Arbeitsplatzes wird weder Druckluft noch Industriestaubsauger genutzt?
  • Die Arbeitsplätze werden immer gründlich gereinigt?
  • Sind die Behälter zur Abfallbeseitigung eindeutig gekennzeichnet?

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Betrieben muss der Arbeitgeber dem Gefährdungspotenzial entsprechend Betriebsanweisungen in Schriftform den Beschäftigten zugänglich machen. Detaillierte Informationen sind beim Verband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV aufgeführt.

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