Deutlich mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit in 2021

Dortmund (ots). Das Berufskrankheitengeschehen war im Jahr 2021 deutlich von der SARS-CoV-2-Pandemie geprägt. So haben sich die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nochmal verdoppelt und liegen mit 232.206 deutlich über 2020 (111.055) und 2019 (84.853). Die Zahl der Anerkennungen hat sich im Jahr 2021 gegenüber 2020 sogar verdreifacht und liegt bei 126.213. 865.609 und damit rund 5 Prozent mehr meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Die tödlichen Wegeunfälle hingegen sanken weiter. Nach 242 Todesfällen im Jahr 2020 verunglückten im Jahr 2021 234 Menschen auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2021“ (SuGA 2021), den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.

Neben den jährlich enthaltenen Daten zu Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfällen, Arbeitsbedingungen und Renten bietet der aktuelle Bericht auch einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen, Aktivitäten und Forschungsprojekte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei präsentiert er unter anderem Daten und Ergebnisse zum Thema Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aufzuzeichnen ist. Wie weit die Arbeitszeiterfassung in Deutschland bereits verbreitet ist, zeigen Daten der BAuA Arbeitszeitbefragung 2021: 79 Prozent der Beschäftigten erfassen ihre Arbeitszeit, 66 Prozent mit und 13 Prozent ohne Arbeitszeitkonto. Jedoch lassen sich deutliche Unterschiede in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen finden. Während in der Industrie rund 75 Prozent der Beschäftigten ihre Arbeitszeiten mit einem Konto und 10 Prozent ohne ein Arbeitszeitkonto erfassen, liegt der Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich mit Erfassung und Verbuchung auf einem Arbeitszeitkonto bei nur 59 Prozent. Jede oder jeder Vierte (25 Prozent) gibt hier sogar an, die Arbeitszeit nicht zu erfassen. Auch im öffentlichen Dienst und im Handwerk ist die Arbeitszeiterfassung auf einem Konto mit 68 Prozent beziehungsweise mit 67 Prozent recht verbreitet (ohne Konto 11 Prozent bzw. 15 Prozent).
Neben weiteren Kurzberichten enthält der Bericht auch einen Überblick über die Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


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