Bei Vermessungen auf Baustellen und Planungen in der Innenarchitektur sind das Lasermessgerät und Nivelliergerät Messgeräte, die einfach und schnell exakte Ergebnisse liefern. Um Entfernungen zu ermitteln, Höhen zu übertragen oder Untergründe zu nivellieren kommen Baulaser und Nivellierer zum Einsatz. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen unterschiedliche Lasermessgeräte vor und worauf man beim berührungslosen Messen mit Lasern achten sollte.
Welches Lasermessgerät für welche Messung?
Für verschiedene Messungen kommen unterschiedliche Lasermessgeräte zum Einsatz. Je nach Verwendungszweck kommen nachstehend aufgeführte Lasergeräte infrage:
- Linienlaser
- Kreuzlinienlaser
- Nivelliergerät
- Rotationslaser
Der Linienlaser
Zum Ausrichten und Positionieren von Bauteilen, Maschinen, geraden Linien oder beim Aufhängen von Bildern ist ein Linienlaser das richtige Messinstrument. Mit der speziellen Optik projiziert der Linienlaser eine oder mehrere vollständige Linien. Der Linienlaser kommt im Bauwesen, Innenausbau sowie im Heimwerkerbereich zum Einsatz.
Der Kreuzlinienlaser
Der Kreuzlinienlaser ist eine erweiterte Ausführung des Linienlasers. Der Kreuzlinienlaser projiziert im rechten Winkel eine horizontale und eine vertikale Linie. Kreuzlinienlaser sorgen für exakte Aufmaße im professionellen als auch privaten Bereich.
Der Rotationslaser
Um Höhen zu bestimmen ist der Rotationslaser geeignet. Beim Ausrichten von Maschinen als auch bei Bauarbeiten findet der Rotationslaser Anwendung. Rotationslaser werden hauptsächlich im professionellen Bereich eingesetzt. Die präzise Höhen Bestimmung kann je nach Ausführung und Messverfahren horizontal, vertikal oder mit einem bestimmten Neigungswinkel erfolgen. Mit dem Rotationslaser können Maschinen nach Rechtwinkeligkeit, Parallelität und Ebenheit ausgerichtet werden.
Das Nivelliergerät
Da, wo die Genauigkeit der Wasserwaage nicht ausreicht, kommt das Nivelliergerät zum Einsatz. Damit lassen sich präzise Höhenunterschiede messen und Horizonte herstellen. Hauptsächlich findet man das Nivelliergerät bei der Bau- und Landesvermessung.
Was muss ein gutes Lasermessgerät bieten
Beim Messen kommt es grundsätzlich erst mal auf die Genauigkeit der Messergebnisse an. Exakte Ergebnisse sind dabei von der Messgenauigkeit des Gerätes als auch von der Bedienung abhängig. Umständlich zu bedienende Geräte mit lichtschwachen Objektiven und Lasern führen häufig zu unzureichenden Messergebnissen. Beim Kauf eines Lasermessgeräts sollte man Wert auf die nachstehenden Faktoren legen:
- Anwendungsfall
- Reichweite
- Genauigkeit
- Laser
- Energieversorgung
- Bedienung und Funktionen
- Zubehör
Der Anwendungsfall bestimmt ob ein Laser-Entfernungsmesser, ein Kreuzlinienlaser oder Rotationslaser gebraucht wird. Bei den gängigen Messeinsätzen, zum Ausrichten und für Aufmaße ist man mit einem Kreuzlinienlaser gut beraten. Um Höhen zu bestimmen und Maschinen auszurichten ist ein präziser Rotationslaser empfehlenswert. Nivelliergeräte sind für Vermessungen auf Baustellen die geeignete Wahl.
Die Reichweite ist unbedingt beim, Kauf zu beachten. Welche Reichweite das Gerät haben muss, richtet sich nach dem Verwendungszweck. Für Vermessungen in Innenräumen sind Lasermessgeräte mit geringerer Reichweite von 10 m -15 m durchaus ausreichend. Für professionelle Vermessungen im Außenbereich sind Geräte mit einer Reichweite ab 50 m üblich.
Die Abweichung der Laserlinie bei der Nivelliergenauigkeit beträgt maximal 1 mm auf 10 m. Je nach Anwendungszweck und geforderten Präzision ist die Abweichung der Genauigkeit einzubeziehen.
Da Laserstrahlen nicht ungefährlich sind, ist bei der Arbeit mit Lasergeräten die Klassifizierung der Laserstrahlen zu beachten. Die gängigen Lasermessgeräte sind der Klasse 2 zugeordnet und bei einem Augenkontakt von 0,25 s ungefährlich.
Die Stromversorgung fast aller Lasermessgeräte erfolgt über Batterien. Eingesetzt sind je nach Ausführung Batterien des Typs AA oder AAA. Einige Modelle können auch mit wiederaufladbaren Akku-Batterien betrieben werden, was bei längerer Einsatzdauer sinnvoll ist.
Damit man projizierte Linien gut erkennen kann, ist die Helligkeit des Laserstrahls wichtig. Gerade in heller Umgebung sind zu schwache Laserstrahlen schlecht zu erkennen. Die Bedienung der Funktionen sollte möglichst intuitiv sein und Tasten gut erreichbar. Geräte mit Selbstnivellierung vereinfachen den Messvorgang. Ein ferngesteuerter Einsatz mit Fernbedienung über Bluetooth und Datenübertragung auf den PC oder das Smartphone sind zudem innovative Funktionen, die für Präzision und Professionalität sorgen. Ein gut beleuchtetes Display ermöglicht schnelles Ablesen. Geräte für den Außenbereich sollten robust gebaut sein und mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen.
Für Lasermessgeräte ist praktisches Zubehör erhältlich. Ein Gerät im Set, welches bereits ein Stativ, einer Universal-Halterung und ein Aufbewahrungskoffer beinhaltet, ist im professionellen Einsatz empfehlenswert. Zur besseren Sichtbarkeit der Laserlinien empfehlen sich spezielle Lasersichtbrillen, die aber nicht mit Schutzbrillen zu verwechseln sind.
Sicher Arbeiten mit Lasern
Im Beruf und Privathaushalt gehören viele Geräte mit Lasern mittlerweile zum Alltag:
- Lasermessgeräte
- Nivelliergeräte
- Laserschneider
- Laserdrucker
- Laserpointer
- CD-/ DVD-/BluRay-Player
Damit der Umgang mit den Lasergeräten für den Anwender möglichst sicher ist, sind Informationen über Risiken der Laserstrahlung und nötige Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Laserstrahlen können bei unsachgemäßer Verwendung das Augenlicht und die Haut gefährden. Das Auge bündelt Licht bzw. Strahlung. Dadurch können Schäden an der Netzhaut zu Beeinträchtigungen des Sehvermögens führen. In der DIN-EN 60825-1 sind die Laserklassen definiert.
Die Bedeutung der Laserklassen nach DIN-EN 60825-1
Laserklasse | Bedeutung |
---|---|
1 | Die zugängliche Laserstrahlung ist bei bestimmungsgemäßen Umgang ungefährlich oder der Laser ist unzugänglich. |
1C | Die zugängliche Laserstrahlung ist bei bestimmungsgemäßen Umgang ungefährlich für das Auge jedoch unter bestimmten Umständen gefährlich für die Haut. |
1M | Die zugängliche Laserstrahlung ist bei bestimmungsgemäßen Umgang ungefährlich für das Auge jedoch durch Verwendung von optischen Komponenten wie Linsen, Lupen oder Ferngläser gefährlich. (Spektralbereich: 302,5 nm bis 4.000 nm) |
2 | Bei kurzer Bestrahlungsdauer bis 0,25 Sekunden für das Auge ungefährlich, solange keine optischen Komponenten verwendet werden. (Spektralbereich: 400 nm bis 700 nm) |
2M | Wie bei Klasse 2 bei kurzer Bestrahlungsdauer bis 0,25 Sekunden für das Auge ungefährlich, solange keine optischen Komponenten verwendet werden. (Spektralbereich: 400 nm bis 700 nm) |
3R | Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge gefährlich. (Spektralbereich 302,5 nm bis 106 nm) |
3B | Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und unter bestimmten Umständen auch für die Haut |
4 | Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge und die Haut sehr gefährlich. Ausreichende Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahr sind zu treffen. |
Was ist beim Umgang mit Lasern zu beachten?
- Nicht in den direkten Laserstrahl blicken!
- Den Laserstrahl nicht in die Augen anderer Personen richten!
- Bei Augenkontakt mit dem Laser Augen sofort schließen!
- Bei Lasern der Klassen 1M und 2M keine optischen Instrumente verwenden!